Das Höchstgericht, Daten und Indizienbeweise
In seinem Beitrag im standard vom 13. Juli geht Christoph Kletzer mit den Kritikern des VfGH-Entscheids zur Wahlaufhebung sehr scharf zu Gericht; sein Vorwurf lautet „zum Lesen gehört auch Denken“. Er glaubt, mit einem fiktiven Zahlenbeispiel belegen zu können, warum die Wahlaufhebung gerechtfertigt ist. Dieses Beispiel passt aber überhaupt nicht zu der Sachlage, die der […]