Wahlwiederholung fast ein halbes Jahr später: Was ändert sich bei den Wahlberechtigten.
Am 2. Oktober 2016 findet die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet hatten.
Seit diesem Tag sind aber Wahlberechtigte verstorben. Wieviele ungefähr sind das?
Laut Daten der Statistik Austria betrug die Bevölkerung mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Alter 16 oder mehr am 1. Jänner 2016 ca. 6,3 Millionen. Davon waren 2,0 Millionen (oder 31%) über 60 und 1,2 Millionen (oder 19%) zwischen 16 und 29 Jahren alt.
Im Jahr 2015 sind in Österreich (Daten ebenfalls von Statistik Austria) ca. 83.000 Menschen gestorben. Allerdings waren nicht alle davon österreichische Staatsbürger. Der Anteil der österreichischen Staatsbürger in der Altergsruppe 60+ beträgt 94% (Bevölkerung mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft hier). Der Zeitraum zwischen 24. April 2016 bis 2. Oktober 2016 sind 161 Tage oder 161/365=44%.
Bei Fortschreibung dieser Zahlen sterben im Zeitraum von 24. April 2016 bis 2. Oktober 2016 0,94∙0,44∙83.000 ≈ 34.000.
Ca. 34.000 Wahlberechtigte sterben also zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Tag der Wiederholungswahl.
Die Wählergruppe, die „zu kurz“ kommt, sind die österreichischen Staatsbürger, die zwischen dem Stichtag und dem Wahltag 16 Jahre alt werden und nicht zur Wahl gehen dürfen. Das sind Angehörige des Geburtenjahrgangs 2000. Im Jahr 2000 wurden in Österreich (wieder laut Statistik Austria) ca 78.000 Kinder geboren. In der Altersgruppe der 16-jährigen ist der Anteil der Nichtösterreicher höher als bei Älteren, 2016 war er in Österreich 87%. Bei Fortschreibung dieser Zahlen ergibt das 0.87∙0,44∙78.000 ≈ 30.000 Personen, die zwischen Stichtag und Wahltag das Wahlalter erreichen, aufgrund der Gesetzeslage aber nicht wählen dürfen.
Verschiedentlich wird auch argumentiert, dass dadurch eine Benachtailigung eines Kandidaten, nämlich Van der Bellens, entstünde, weil er sowohl bei de Altersgruppe 60+ als auch bei der Altersgruppe 16-29 besser abgeschnitten haben als bei der übrigen Wählern.
Als Begründung wird die SORA-Wahlanalyse angeführt, die aufgrund einer Befragung behauptet, dass Van der Bellen bei den Jungen 54% und bei den Alten 51% erreicht habe.
Die Befragtenzahl bei SORA ist ca. 1200.
Wenn die Stichprobe die Altersverteilung der Wähler repräsentiert, dann sollte es in der Altersgruppe 16-29 ca. 230 Befragte und in der Altersgruppe 60+ ca. 370 Befragte geben. Das ergibt Schwankungsbreiten von 6,5% bzw. 5,1%. Das bedeutet, dass die Umfrage für keine der beiden Altersgruppen schlüssig belegt, dass einer der beiden Kandidaten vor dem anderen gelegen wäre.
Konkret hieße das zum Beispiel, dass im der Stichprobe von den 370 über 60-jährigen 181 Hofer und 189 Van der Bellen gewählt hätten. Dass es mehr als wagemutig ist, daraus abzuleiten, dass Van der Bellen in dieser Altersgruppe bei allen Wählern vorne gelegen ist.
Außerdem liegt die Validität von Meinungsumfragen zu Wahlverhalten – wie die Erfahrungen bei den vergangenen Wahlen zeigen – nicht in einem Bereich, der dermaßen präzise Aussagen zulassen würde.
Hier mit Umfragen zu argumentieren zeigt von nicht ausreichendem Verständnis für die Einsetzbarkeit und Nichteinsetzbarkeit statistischer Methodik.