Ziffernnnoten in der Volksschule – ab wann?
Es gibt eine vom Bildungsministerium angestoßene Diskussion darüber, ob man die Ziffernnoten in den ersten drei Volksschulklassen abschaffen soll. Es gibt noch keinen Entwurf für einen entsprechenden Gesetzestext. Der Vorschlag ist also noch nicht bis ins Detail durchdacht.
Zu bedenken – finde ich – ist da Folgendes:
Laut diesem Vorschlag gibts dann in der vierten Volksschulklasse Ziffernnnoten. Die Ziffernnoten dieser Klasse führen zu ganz wichtigen Entscheidungen für das weitere Leben der betroffenen Kinder: von diesen Noten hängt ab, ob die Kinder die Unterstufe einer AHS besuchen dürfen oder nicht.
Grundlage dieser Entscheidung ist das Halbjahreszeugnis. Das ist aus rechtlicher Sicht gar kein Zeugnis (es gibt kein Rechtsmittel dagegen), und es ist die erste zumindest halboffizielle Ziffernbenotung für alle Kinder.
Die Kinder werden also zur Halbzeit der vierten Klasse erstmals mit Ziffernnnoten beurteilt, und davon hängt ihre weiter Bildungskarriere ab.
Sie wurden vorher niemals verpflichtend mit Ziffernnoten beurteilt. Sollte man da nicht vorher zumindest einmal schon mit Ziffernnoten beurteilt haben, damit Kinder und Eltern sich darauf einstellen können, was da auf sie zukommt, wenn es dann um eine Weichenstellung für das weitere Leben geht?
Wäre es also nicht besser, Ziffernnoten „zum Drangewöhnen“ auch schon in der dritten Klasse zu vergeben?
Natürlich ist auch eine Schule ohne Ziffernnoten denkbar. Aber solange die Entscheidung über die AHS-Reife von Ziffernnoten abhängt scheint es mir schon ziemlich hart, diese Form der Beurteilung das erste Mal genau bei dieser extrem wichtigen Bildungsentscheidung einzusetzen, und noch dazu in einer Form, die den rechtlichen Spielraum der Eltern sehr eng hält.
Anscheinend hat dieser Vorschlag noch Verbesserungspotential!