{"id":1922,"date":"2016-07-18T15:32:25","date_gmt":"2016-07-18T13:32:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.neuwirth.priv.at\/bildungundstatistik\/?p=1922"},"modified":"2016-07-23T01:41:46","modified_gmt":"2016-07-22T23:41:46","slug":"das-hoechstgericht-daten-und-indizienbeweise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.neuwirth.priv.at\/bildungundstatistik\/2016\/07\/18\/das-hoechstgericht-daten-und-indizienbeweise\/","title":{"rendered":"Das H\u00f6chstgericht, Daten und Indizienbeweise"},"content":{"rendered":"<p>In seinem <a href=\"http:\/\/derstandard.at\/2000040934739\/Und-das-Hoechstgericht-hat-doch-recht\">Beitrag im standard vom 13. Juli<\/a> geht Christoph Kletzer mit den Kritikern des VfGH-Entscheids zur Wahlaufhebung sehr scharf zu Gericht; sein Vorwurf lautet \u201ezum Lesen geh\u00f6rt auch Denken\u201c.<br \/>\nEr glaubt, mit einem fiktiven Zahlenbeispiel belegen zu k\u00f6nnen, warum die Wahlaufhebung gerechtfertigt ist. Dieses Beispiel passt aber \u00fcberhaupt nicht zu der Sachlage, die der aktuellen Wahlaufhebung zugrunde liegt. In dem Beispiel geht es um ein Wahlergebnis, in dem ein Kandidat nur eine Stimme Vorsprung hat und in dem bei zwei Stimmen Verfahrensm\u00e4ngel festgestellt wurden.<\/p>\n<p>Im aktuellen Fall geht es um insgesamt 77.769 Stimmen, die in den 11 Bezirken, in denen ergebnisrelevante Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten festgestellt wurden, abgegeben wurden. In ganz \u00d6sterreich gibt es 117 Bezirke, daher sollte man, wenn man Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten vermutet, die aufsummierten Ergebnisse der beanstandeten und der nicht beanstandeten Bezirke vergleichen. Es in den beanstandeten Bezirken 2,6% ung\u00fcltige Stimmen, in den nicht beanstandeten 2,5%. Hofer erzielte in den 11 beanstandeten Bezirken 45,5% der g\u00fcltigen Stimmen, in den nicht beanstandeten 106 Bezirken 37,4%. Au\u00dferdem schnitt Hofer in allen nicht beanstandeten Bezirken (mit einer Ausnahme) bei den Wahlkartenstimmen schlechter ab als bei den Urnenstimmen, und zwar ingesamt um 13,8%.<br \/>\nDie Ausnahme ist Wien Wieden, dort schnitt Hofer bei den Wahlkarten um 0,2% besser als bei den Urnenstimmen ab.<\/p>\n<p>In den beanstandeten Bezirken schnitt Hofer in Summe bei den Wahlkarten um 12,0% schlechter ab als bei den Urnenstimmen.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse in den beanstandeten und den nicht beanstandeten Bezirken folgen also demselben Muster, es gibt nicht die geringsten Hinweise, dass das Wahlergebnis in den beanstandeten Bezirken systematische Unterschiede zum Ergebnis in den nicht beanstandeten Bezirken aufweist. <\/p>\n<p>Machen wir, der Argumentation von Herrn Kletzer folgend, ebenfalls ein Gedankenexperiment. Versuchen wir herauszufinden, wie stark sich das Ergebnis in den beanstandeten Bezirken vom aufgehobenen Endergebnis unterscheiden m\u00fcsste, damit Hofer Wahlsieger w\u00e4re. Der Abstand zwischen Van der Bellen und Hofer betr\u00e4gt 30.863 Stimmen; Hofer m\u00fcsste also bei den Wahlkartenstimmen in den beanstandeten Bezirken noch 15.382 Stimmen mehr als im offiziellen Ergebnis haben. Das hie\u00dfe, dass er dort 65,9% der Stimmen erreichen m\u00fcsste; anders gesagt: er m\u00fcsste also dort um 8,4% besser als bei den Urnenwahlstimmen abschneiden. Verteilt man (hypothetisch) diese Stimmen proportional zur Gesamtstimmenzahl auf die 11 beanstandeten Bezirke, dann w\u00fcrde Hofer in jedem dieser Bezirke bei den Wahlkartenstimmen deutlich besser abschneiden als bei den Urnenstimmen. Das w\u00e4re eine massive systematische Abweichung vom Ergebnis in den nicht beanstandeten Bezirken. Die W\u00e4hler m\u00fcssten also in den beanstandeten Bezirken ein dramatisch anderes Wahlverhalten gehabt haben, und die Manipulationsverursacher m\u00fcssten ohne tats\u00e4chliche Kenntnis der Briefwahlergebnisse in den nicht beanstandeten Bezirken die Ergebnisse in den beanstandeten Bezirken genau so manipuliert haben, dass sie in das Muster der anderen Bezirke passten. Das w\u00fcrde hellseherische und statistische F\u00e4higkeiten in ziemlich hohem Ausma\u00df erfordern! <\/p>\n<p>Diese \u00dcberlegungen sind  &#8211; um auf einen weiteren Gedanken Kletzers einzugehen &#8211; keine Hochrechnung, sondern eine Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung von Daten und von Szenarien m\u00f6glicher anderer Wahlausg\u00e4nge. Unter Leuten, die mit Daten (und Wahlergebnisse sind Daten) arbeiten, hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, dass man bei Daten immer als erstes derartige Plausibilit\u00e4tsuntersuchungen machen muss, um m\u00f6gliche Verf\u00e4lschungen zu entdecken.<\/p>\n<p>Schlussfolgerung aus der Sicht eines Statistikers ist jedenfalls, dass die Wahlergebnisse der Bezirke zeigen, dass ein Wahlsieg Hofers durch verf\u00e4lschte Ergebnisse in den 11 beanstandeten Bezirken zwar theoretisch denkm\u00f6glich, praktisch aber ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>Es gibt eine Charakterisierung des Unterschieds zwischen Statistikern und Mathematikern: Wenn ein Statistiker und ein Mathematiker sehen, dass eine M\u00fcnze 20x geworfen wird und 20x Kopf kommt, dann sagt der Mathematiker: &#8222;Ich bin soeben Zeuge eines \u00e4u\u00dferst unplausiblen aber m\u00f6glichen Ereignisses geworden.&#8220; Der Statistiker sagt: &#8222;Kann ich die M\u00fcnze in die Hand nehmen und n\u00e4her untersuchen?&#8220;<\/p>\n<p>Im Falle der Wahlaufhebung verh\u00e4lt sich der Verfassungsgerichtshof wie der Mathematiker, er zieht alles, was denkm\u00f6glich ist, gleicherma\u00dfen in Betracht, auch wenn es mit praktischen Erfahrungen nicht im Einklang steht.<\/p>\n<p>Die mit den Daten angestellten \u00dcberlegungen haben den Charakter eines v\u00f6llig \u00fcberzeugenden Indizienbeweises daf\u00fcr, dass es keine ergebnisbeeinflussenden Manipulationen gegeben hat, und Indizienbeweise sind in der Rechtssprechung durchaus etablierte Beweismittel.<\/p>\n<p>Auf meiner Webseite <a href=\"http:\/\/www.wahlanalyse.com\">www.wahlanalyse.com<\/a> werden diese \u00dcberlegungen noch detaillierter und grafisch aufbereitet dargelegt. <\/p>\n<div class=\"tweet_button105\" style=\"float: right; margin-left: 10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share\" rel=\"nofollow\" class=\"twitter-share-button\" data-url=\"https:\/\/blogs.neuwirth.priv.at\/bildungundstatistik\/2016\/07\/18\/das-hoechstgericht-daten-und-indizienbeweise\/\" data-text=\"Das H\u00f6chstgericht, Daten und Indizienbeweise - Bildung und Statistik\" data-count=\"vertical\" data-lang=\"de\" data-via=\"neuwirthe\"  data-related=\"\"><\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In seinem Beitrag im standard vom 13. 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