Frau Griss und die Pensionserhöhung

Posted by Erich Neuwirth on 28. Januar 2015 in Allgemein |

In der Kleinen Zeitung gab es Anfang Jänner eine Kommentar von Frau Dr. Griss. Sie kritisiert darin, dass sie knapp vor Jahresende einen Brief der Regierung bekommen hat, in dem ihr eine Pensionserhöhung angekündigt wurde. Sie bekam aber ab Anfang 2015 weniger Pension als vorher.

In einem weiteren Beitrag der Zeitung selber gabs ein paar Details zu dem Problem, aber bei weitem nicht genug Information, um zu verstehen (und nachrechnen zu können), was da passiert war.

Dass Frau Griss jetzt weniger Pension bekommt als vorher hat zwei Gründe:

  • Die Pensionsanpassung für 2015 beträgt 1,7%. Das gilt aber nicht bei Pensionsantritt 2011 für Pensionen bis höchstens 2.790 €.  Für solche Pensionen (also höher als 2.790 € und Pensionsantritt 2011 oder später) ist die Erhöhung 3 Jahre lang gedeckelt. Ab dem 4. Jahr nach Pensionsantritt  wird wieder der volle Erhöhungsprozentsatz ohne Deckelung angewendet.
  • Seit 2015 gilt für Beamtenpensionen für Pensionsanteile über 6.975 € eine erhöhter Satz für die Berechnung des Pensionssicherungsbeitrags. Dieser Prozentsatz beträgt für Pensionsteile über 6.975 € 10%, über 9.300 € 20% und über 13.950 € 25%. Der Prozentsatz für Pensionsanteile unter 6.975 € hängt vom Jahr des Pensionsantritts ab, beträgt für Pensionsantritt 2011 2,15% und sinkt dann jährlich. Eine Tabelle findet man zum Beispiel hier.

Alle diese Informationen sind in der folgenden (interaktiven) Tabelle berücksichtigt. Wenn sie in die 2 umrandeten Felder die Ausgangsdaten (Pensionshöhe 2015 und Pensionsantrittszeitpunkt) eingeben, dann wird die Erhöhung oder Minderung der Pension von 2014 auf 2015 berechnet.

 

Frau Griss ist also doppelt „zum Handkuss“ gekommen. Sie ist anscheinend 2011 oder später in Pension gegangen, und sie hat eine Pension von mehr als 6.975 €.

Allerdings sind ihre Angaben (Pensionssicherungsbeitrag vom 90 € auf mehr als 200 € gestiegen) nicht ganz schlüssig. Wenn man 2014 einen Pensionssicherungsbeitrag von nur einer Beamtenpension bezahlt hat, dann hat diese Pension höchstens 5.000 € betragen. Dann wäre aber 2015 der erhöhte Prozentsatz ab einer Pensionshöhe nicht anwendbar und daher würde es noch zu einer (wenn auch kleinen) Pensionserhöhung kommen. Erst bei einer Pension von mehr als 7.500 € wirkt sich der erhöhte Pensionssicherungsbeitrag in Form eine Pensionsminderung aus, dann betrüge der Pensionssicherungsbeitrag für 2014 aber schon mindesten 160 €.

Was Frau Griss ärgert – die Falschinformation durch einen Brief der Regierung – betrifft jedenfalls nur Pensionisten mit sehr hohen Pensionen. Leicht verschärft wird das noch dadurch, dass die Pensionserhöhung drei Jahre lang gedeckelt ist. Die Gruppe in ähnlicher Form wie Frau Griss Betroffenen sind also Bezieher von „Luxuspensionen“, die 2011 oder später in Pension gegangen sind. Diese Gruppe erscheint mir doch überschaubar klein.

Etwas ärgerlich finde ich die Tatsache, dass zwar viele Medien über den Kommentar von Frau Griss berichtet haben, sich aber nicht die Mühe gemacht haben, zu recherchieren, was da genau dahintersteckt.

Gebildete Menschen (und davon handelt mein Blog) sollten sich wenn möglich nicht mit unvollständigen Informationen zufriedengeben. Den Dingen etwas genauer auf den Grund zu gehen und nicht nur Gehörtes oder Gelesenes wiederzugeben ist wesentlicher Teil eines ernst gemeinten Bildungsbegriffs.

Zum Schluss noch ein großes Dankeschön: Herr Mag. Haschmann aus dem BKA hat sich der Mühe unterzogen, auf meine mehrfachen Fragen immer detailliert und äußerst präzise zu antworten. Nur dank seiner Hilfe konnte ich selbstrechnende Tabelle dieses Beitrags erstellen.

 

 

 

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